Menschenrecht auf sauberes Wasser

Daseinsvorsorge durch die Gemeinden – Sparen und Wiederverwertung

Laut Statistik verbraucht jede Person in Deutschland 120 Liter Wasser pro Tag. Darunter fallen der Verbrauch für die Körperpflege, Toilettenspülung, Wasch- und Spülmaschine.
Würde man das leicht verunreinigte Wasser der Körperpflege, Wasch- und Spülmaschine (Brauchwasser) wiederaufbereiten und der Wiederbenutzung zur Toilettenspülung zuführen brächte dies einen Spareffekt um 30 Liter pro Tag. Zusätzlich könnte man Regenwasser dazu verwenden. Beides zusammen wird allgemein als Grauwasser bezeichnet.

Dazu sind jedoch Installationen erforderlich:
Regenwasser und Brauchwasser sind nicht zur Trinkwasserversorgung geeignet. Generell dürfen sich Brauchwasser und Trinkwasser nicht vermischen, die gesetzlichen Bestimmungen der Norm DIN 1989-1 sind zu beachten. Im Haus ist daher ein zweites Leitungssystem nötig das den Spülkasten der Toilette mit Regenwasser versorgt. Da ohnehin neue Leitungen für die Wasserversorgung der Toiletten nötig sind, macht es Sinn, auch die Wasch- und Spülmaschine (mit wenig Essensresten) an das System anzuschließen. 
Eine „Grauwassernutzungsanlage“ sollte folgendes enthalten: Einen Tank oder Wasserspeicher, eine Pumpe, Filteranlage und zwei Speichersysteme, getrennt nach Brauchwasser aus dem Haushalt und dem Grauwasser, das zur Toilette geht. Die Kosten belaufen sich dabei bei Einfamilienhäusern auf 4.000,- Euro oder auch mehr, je nach Ausführung.
Eine staatliche Förderung von solchen Nutzungsanlagen wäre ins besonders auch für Hotels und Mietshäuser wirksam!

Regenwassernutzung im Garten ist selbstverständlich – Regenwassernutzung im Haushalt noch nicht.

Das Umwelt-Bundesamt schreibt dazu:
– Regenwassernutzung im Haushalt:
Die Techniken und Produkte zur Nutzung von Regenwasser im Haushalt sind ausgereift. Ein technisches Regelwerk steht zur Verfügung. Insbesondere müssen Sie laut Trinkwasserverordnung (§ 17) sicherstellen, dass eine Sicherungseinrichtung vorhanden ist. Diese soll verhindern, dass sich das Regenwasser mit dem Trinkwasser vermischt. Die Leitungen müssen farblich so gekennzeichnet sein, dass offensichtlich ist, dass sie kein Trinkwasser führen. Aufgrund der Skandale im Bereich von Fleischfabriken ist deutlich geworden, dass die Gesetzgeber in Deutschland und im europäischen Parlament Jahrzehnte lang geschlafen haben.Immer wieder wurden Bauern zu immer mehr Ackerbau und Viehzucht angehalten. Dadurch wurden mehr und mehr kleine und mittlere Landwirtschaften zur Aufgabe gedrängt. Der Viehbestand und die Überdüngung nahmen zu. Massentierhaltung erforderte den Einsatz von hochdosierten Medikamenten und Düngemitteln.

– Regenwasser für die Toilettenspülung: Hier besteht keine Infektionsgefahr.

– Regenwasser zum Wäsche waschen: Die Nutzung von Regenwasser zum Wäschewaschen ist ökologisch von Vorteil. Durch Wäschewaschen mit weichem Regenwasser können rund 20 Prozent Waschpulver eingespart werden. Diesem Vorteil stehen vor allem für Personen mit einem Gesundheitsrisiko hygienische Bedenken gegenüber: Zwar werden beim Wäschewaschen mit Regenwasser durch Temperatur und Waschmittel gesundheitsgefährdende Keime in der Regel abgetötet. Bei den anschließenden Spülungen mit kaltem Wasser ist dies jedoch nicht sichergestellt, so dass Keime in die Wäsche übertragen werden können. 

Der wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestags schreibt dazu:

„1. Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge Nach § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) ist die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. § 50 WHG ist im März 2010 in Kraft getreten und regelt seitdem bundeseinheitlich die allgemeinen Grundsätze und Verpflichtungen für die öffentliche Wasserversorgung. Die Daseinsvorsorge ist ihrerseits eine Aufgabe, die in den Bereich des kommunalen Wirkungskreises der Gemeinden gehört. Die Aufgabe ist Teil der den Kommunen durch Art. 28 Abs. 2 Grundgesetz (GG) eingeräumten Selbstverwaltungsgarantie. Im Rahmen dieser Selbstverwaltungsgarantie sind die Kommunen grundsätzlich verpflichtet, diese Aufgaben auch wahrzunehmen, und zwar in eigener Verantwortung. Das bedeutet, dass die Kommunen diese Aufgaben frei von sonstiger staatlicher Einflussnahme durchführen. Auch § 50 WHG hat daran nichts Grundsätzliches geändert, sondern nur den Rahmen für die öffentliche Wasserversorgung vorgegeben. …“

„2. Brauchwasser Zu der Wasserversorgung als Aufgabe der Daseinsvorsorge gehört die Wasserversorgung mit Trink- und Brauchwasser. In Deutschland wird das Brauchwasser grundsätzlich von den Grundstückseigentümern bzw. –mietern selbst aufgefangen, um es dann für die Gartenwässerung oder auch für die Toilettenspülung zu nutzen.
Soweit ersichtlich, erfolgt die Nutzung des Brauchwassers in Deutschland auf freiwilliger Basis. Bei knappen Wasserressourcen wäre es jedoch auch denkbar, dass Kommunen durch ihre Satzungen eine entsprechende Verpflichtung zur Nutzung des Brauchwassers vorschreiben. Auch eine Belieferung der Gemeindeeinwohner mit Brauchwasser wäre möglich. Ebenso wie bei der Frischwasserversorgung und der Abwasserbeseitigung wären die Gemeinden berechtigt, eine Brauchwasserversorgung, z.B. zur Toilettenspülung, über einen Anschluss- und Benutzungszwang zur Pflicht zu machen. In Deutschland besteht insoweit ein Anreiz, nicht nur Frischwasser mit Trinkwasserqualität, sondern auch Brauchwasser zu nutzen, als bei der Nutzung von Brauchwasser keine Wassergebühren für Frischwasser, sondern nur solche für Abwasser anfallen.“

Fazit:

1. Somit ist durch die Gemeinden sicherzustellen, dass große Vertriebsfirmen nur Grund- und Leitungswasser entnehmen dürfen, solange genügend Trinkwasser für die Bevölkerung vorhanden ist und ein angemessener Grundwasserspiegel gewährleistet wird.

2. Des Weiteren sollten unsere Volksvertreter in Berlin keine Handelsabkommen abschließen, in denen „Schiedsgerichte“ bestimmen können, ob Gemeinden ihre Daseinsvorsorge bei der Trinkwasserversorgung und anderen Aufgaben verlieren.

3. Eine „Regenwassersteuer“ (die einige Gemeinden erlassen haben), wo Regen auf Privatgrundstücken in die Kanalisation geleitet wird, bei sinkendem Trinkwasserverbrauch, wird absurd, wenn die Klärwerke dadurch zu wenig Wasser haben.

Bernhard Maier, Peißenberg

Näheres zu Wasser- und Abwasserpreisen der Gemeinden des Landkreises Weilheim-Schongau finden Sie hier:

Quellen:
– Gemeindeordnung: „Die Gemeinden sind … verpflichtet, die aus Gründen des öffentlichen Wohls erforderlichen Einrichtungen zur Versorgung mit Trinkwasser herzustellen und zu betreiben (Art. 57 Abs. 2).”
– Umwelt-Bundesamt: https://www.umweltbundesamt.de/umwelttipps-fuer-den-alltag/garten-freizeit/regenwassernutzung#gewusst-wie
– Wissenschaftlicher Dienst des Bundestags: https://www.bundestag.de/resource/blob/584340/be574cfdc5327c47e12844a264b67848/WD-7-085-18-pdf-data.pdf

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