Die Vorstandschaft des Dachverbands der bayerischen Müllinitiativen DAS BESSERE MÜLLKONZEPT spricht sich entschieden gegen die Pläne der Firma „Heizkraftwerk Altenstadt“ im Landkreis Weilheim-Schongau aus, ihre Anlage zu einer privat-betriebenen Müllverbrennungsanlage umzurüsten.
Eine Müllverbrennung konterkariere, so Vorstandssprecherin Waltraud Galaske aus Fürth, die Bemühungen zu einer öklogischen Abfallwirtschaft und verhindere Abfallvermeidung und stofflicher Verwertung. Vor über dreißig Jahren, habe sich der Landkreis Weilheim-Schongau gegen die Müllverbrennung und für ein alternatives Konzept zur Behandlung von Restmüll und Biomüll entschieden. Dieses Konzept sei in vorbildlicher Weise immer wieder verbessert und optimiert worden. Es finde auch überregional vielfache Beachtung und stelle heute einen Leuchtturm in der Müllentsorgung dar, auf den der Landkreis stolz sein könne.
Dass nun durch einen Privatbetreiber gegen den Willen des Landkreises und der Bürgerinnen und Bürger, noch dazu in einem beschleunigten Verfahren ohne Beteiligung der Öffentlichkeit, gerade in diesem vorbildlichen Landkreis eine Müllverbrennungsanlage entstehen soll, wird auch vom Dachverband aufs Schärfste verurteilt.
Sollte dieses Vorhaben genehmigt und umgesetzt werden, so müsse man vor Ort mit erhöhten Schadstoffbelastungen in der Luft, Geruchsbelästigungen und einem vermehrten Verkehrsaufkommen rechnen. All dies ist den Bürgerinnen und Bürgern nicht zuzumuten.
Anstelle der Erweiterung zu einer Müllverbrennung, wäre es nach Ansicht des Besseren Müllkonzepts vielmehr angebracht, die bestehende Anlage durch die Nutzung der Abwärme, also über Verfahren der Kraftwärmekoppelung ökologisch vertretbar zu optimieren.
Da sowohl die Umweltinitiative Pfaffenwinkel, als auch die BUND Naturschutz-Gruppe Mitglied im Dachverband sind, wurde beschlosssen, sich dem Aktionsbündnis gegen diese Anlage anzuschließen und den Widerstand vor Ort zu unterstützen.
Die Vorstandschaft
Waltraud Galaske (Fürth)
Hannes Hüttinger (Ansbach)
Josef Metzger (Friedberg)
Im Mitgliederundbrief des Besseren Müllkonzepts vom 5. August steht unter der oben abgedruckten Erklärung noch die folgende Ergänzung:
Beschleunigte Genehmigungsverfahren
Das Gesetz zur Reduzierung und Beschleunigung von immissionsrechtlichen Genehmigungsverfahren wurde am 23.10.2007 im BGBl veröffentlicht und trat am 30.10.2007 in Kraft.
Juni 2006: Vorausschauender Kommentar von Peter Küppers (gekürzt)
Nach dem Gesetzentwurf liegt es künftig im Ermessen der Genehmigungsbehörde, ob sie einen Erörterungstermin für nötig erachtet, u. a. kann sich der Antragsteller dies auch wünschen. Äußerungen aus der Politik lassen vermuten, dass Erörterungstermine nur noch dann stattfinden, wenn die Aussicht besteht, dabei eine Einigung zwischen Antragsteller und Einwendern zu erzielen.
Die Änderungen des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung betreffen auch die Abfallverbrennung, dabei bedeutet das eine Unterscheidung zwischen besonders überwachungsbedürftigen und nicht überwachungsbedürftigen Abfällen und es werden Abfalleinsatzschwellen eingeführt.
Die Öffentlichkeit ist entsprechend der Richtlinie 2000/76/EG an Genehmigungsverfahren für Neuanlagen zu beteiligen. Passagen des Gesetzes sind in der vorgesehenen Form nicht mit dem EU-Recht vereinbar. Das offizielle Ziel dieses Gesetzes ist es, eine spürbare Entlastung der Industrie im Bereich immissionsschutzrechtlicher Anforderungen zu erreichen. Der Faktor Zeit ist aber nur einer von vielen, so besteht daher der Verdacht, dass es eher darum geht, die Bürgerbeteiligung weiter einzuschränken.