Leider hat der Vorstand bei der Jahreshauptversammlung der UIP am 26. März 2015 einen Fehler gemacht: Die drei Vorsitzenden wurden im Blockverfahren gewählt und das ist in der UIP-Satzung nicht vorgesehen. Aus diesem Grund hat das Registergericht die Wahl für unwirksam erklärt und die UIP muss die Wahl der drei Vorsitzenden wiederholen.
Deshalb sind alle UIP-Mitglieder zu einer außerordentlichen Mitgliederversammlung eingeladen, egal ob sie an der Jahreshauptversammlung im März teilgenommen haben oder nicht.
Der UIP-Vorstand bittet alle Mitglieder um Entschuldigung, dass er ihnen diese Mühe machen muss, und hofft auf ihre Solidarität.