Die Umweltinitiative Pfaffenwinkel konnte am 16. Juli ein Gespräch mit Eva Bulling-Schröter organisieren. Die Bundestagsabgeordnete der LINKEN ist im Bundestag Fraktionssprecherin für Energie- und Klimaschutz. Außerdem ist sie Landessprecherin der LINKEN in Bayern.
UIP-Vorstandsmitglied Bernhard Maier sprach mit ihr vor allem über verkehrspolitische Themen.
Zur Umgehung Huglfing/Oberhausen auf bestehenden Straßen erläuterte er den Fünf-Punkte-Plan der UIP (vgl. zahlreiche Artikel im OHA, zum Beispiel im Mai 2015 oder Dezember 2014):
- Erhalt der Straßen vor Neubau – zur Schonung der Natur
- Verbesserung der Sicherheit auf der B2 und St2058
- Zeitnahe Verwirklichung
- Verkehrslenkung durch Vorwegweiser
- Schneller Umweg
MdB Bulling-Schröter ließ sich über die dort bestehenden Gründe für die Naturschonung, die erhofften Verbesserungen für die Menschen sowie die Kosten und Alternativen informieren. Besonders interessierten sie die Möglichkeiten, durch Navi- und Routenplaner die alternative Umgehungsstraße, die ja schon existiert, bekannt zu machen. So könnte das Argument, die bestehende Variante würde nicht angenommen werden, entkräftet werden. Mittelfristig müssten dazu Straßen-Umstufungen und eine zielführende Beschilderung vorgenommen werden.
Dann wurden die vorgeschlagenen Verbesserungen auf der B2 und der St2058 im Gemeindebereich Polling (Etting und Oderding) diskutiert sowie die UIP-Petition und der dazugehörige Schriftverkehr mit dem zuständigen bayerischen Innenministerium und mit Bundesminister Dobrindt.
MdB Eva Bulling-Schröter, die auch Mitglied im Ausschuss für Wirtschaft und Energie sowie stellvertretendes Mitglied im Ausschuss für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit ist, hält die alternative Umgehungsroute auf bestehenden Straßen ohne Neubau auch dann für sinnvoll, wenn durch die notwendigen Verbesserungen ähnliche Kosten wie bei einem Neubau entstehen. Um Ressourcen zu schonen, sei die Nutzung bestehender Trassen wichtig für den sozial-ökologischen Umbau der Gesellschaft.
Am Rande des Gesprächs wurde das Thema Straßenausbaubeitrags-Satzung (Str-ABS) angesprochen, das im Landkreis und im Landtag derzeit heiß diskutiert wird. Hier wurde festgestellt, dass es gegen Artikel 3 Grundgesetz (GG) verstößt, wenn Grundstückseigentümer überwiegend für öffentliche Einrichtungen bezahlen müssen. Es ist auch ein Verstoß gegen Artikel 14 GG, wenn das Eigentum geschmälert wird für einen nicht entstandenen Sondervorteil. Im Übrigen ist es merkwürdig, dass eine Sondersteuer (Str-ABS) nur bei Wegen und Straßen in Gemeinden erhoben wird, nicht aber von Anliegern an Autobahnen, Bundes-, Staats- und Kreisstraßen.
Die Gesprächspartner wollen den Info-Austausch fortsetzen auch zu den umweltrelevanten Themen Lech-Renaturierung (Stichwort: „frei fließende Flüsse“) und TTIP.
Bernhard Maier, Mitglied im UIP-Vorstand und im Arbeitskreis Verkehr der UIP