Landkreis beschließt Resolution an Regierung von Oberbayern

Keine Müllverbrennung im Heizkraftwerk Altenstadt

Kreistag stimmt zu – nur Kreisrat Kögl (Altenstadts Bürgermeister) nicht 

In seiner Funktion als Kreisrat der Grünen brachte Hans Schütz in der Kreistagssitzung am 23. Juli 2020 eine Resolution an die Regierung von Oberbayern zur Abstimmung.

Resolution:
1. Im Zusammenhang mit dem derzeit laufenden Verfahren bezüglich des Heizkraftwerks Altenstadt beschließt der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau, dass die Errichtung einer Müllverbrennungsanlage im Gebiet des Landkreises Weilheim-Schongau generell abgelehnt wird. Insofern wird Einspruch gegen die geplante Umwandlung des Heizkraftwerks Altenstadt in eine Müllverbrennungsanlage erhoben. 
2. Zudem schließt sich der Kreistag des Landkreises Weilheim-Schongau der Stellungnahme der Stadt Schongau an und fordert die Regierung von Oberbayern als zuständige Genehmigungsbehörde auf, für diese wesentliche Änderung der bestehenden Anlage ein Genehmigungsverfahren mit Anhörung der betroffenen Kommunen, Vertretern öffentlicher Belange und der Bürgerinnen und Bürger durchzuführen

Begründung:
Die beantragte wesentliche Änderung beim Heizkraftwerk Altenstadt unterliegt der 17. BIMSchV. Das Genehmigungsverfahren hierzu wird von der Regierung von Oberbayern durchgeführt. Nach derzeitiger Lage soll dieses Genehmigungsverfahren beschleunigt und ohne öffentliche Beteiligung durchgeführt werden. Die geplante Müllverbrennungsanlage, in der zusätzlich zu den Brennstoffen der Altholzklasse AI, AII und AIII in Zukunft auch Hausmüll, Gewerbemüll, Kunststoffabfälle und Textilabfälle verbrannt werden sollen, würde durch den zu erwartenden Schadstoffanteil im Rauchgas zu einer wesentlichen Beeinträchtigung der Bevölkerung im gesamten Landkreis Weilheim-Schongau führen. In diesem Zusammenhang ist auch zu berücksichtigen, dass es bereits jetzt durch die Konzentration von abgasreichen Industrieanlagen immer wieder zu Problemen gesundheitlicher Art bei den Anwohnern kommt.
Es besteht somit ein berechtigtes Interesse der Bürgerinnen und Bürger auf Transparenz und umfassende Informationen über die geplante Müllverbrennungsanlage. Eine öffentliche Erörterung möglicher gesundheitlicher Auswirkungen der Anlage mit Fachwissenschaftlern, und die Möglichkeit zur Anhörung und Einbringung von Einwendungen der betroffenen Bevölkerung sind bei so einem gravierenden Vorhaben unerlässlich und in einem ausreichenden Zeitrahmen zur Vorbereitung dringend geboten.

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